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Der Erfinder Harry R. Lehnherr (1877-1971) stellte am 16. Dezember 1908 einen Patentantrag für die Konstruktion eines Cornet-Mundstückes. Am 10. Februar 1910 erfolgte die Patentierung unter der Nr. US949021A. Eine schlitzgeführte Madenschraube sorgt für den Zusammenhalt von Mundstückrand und Schaft sowie den Verdrehschutz.
Der obere Rand des aufgeschraubten Federgehäuses dient der Begrenzung der Kesselvolumen-Verkleinerung. Zudem kann der Musiker mittels Verdrehen des Federgehäuses die Federkraft variieren.
Funktional gibt es keinen Unterschied zu den beiden oben gezeigten Mundstücken.
Die Stempelung auf dem Federgehäuse lautet: MAN’F AND PAT’D / FEB.15.1910 / BY H.R. LENHERR / MERCERSBURG.PA.






